Krankenversicherung für Senioren: Seelenfrieden – Was Sie wissen müssen
Die Gesundheitsversorgung in der Schweiz gehört zu den besten der Welt – und sie bleibt im Alter genauso wichtig wie in jungen Jahren. Doch gerade für Senior:innen ist es entscheidend, zu wissen: Was deckt meine Krankenversicherung ab? Welche finanziellen Unterstützungen gibt es? Und worauf sollte ich achten?

Leistungsumfang: Was ist abgedeckt?
Die obligatorische Grundversicherung (KVG) deckt zahlreiche medizinische Leistungen ab, die gerade für ältere Menschen von Bedeutung sind:
✅ Medizinische Behandlung:
- Arztbesuche (Hausarzt & Spezialist:innen)
- Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung eines anerkannten Spitals
- Notfallversorgung in der Schweiz und im Ausland (nur beschränkt)
- Medikamente laut Spezialitätenliste (SL)
- Langzeitbetreuung bei chronischen Krankheiten (z. B. Diabetes, Bluthochdruck, Herzleiden)
✅ Therapien & Pflege:
- Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie (auf Verordnung)
- Psychotherapie bei anerkannten Therapeut:innen
- Ambulante Pflege durch Spitex-Dienste
- Palliative Versorgung und Schmerztherapie
✅ Vorsorge & Prävention:
- Impfungen (z. B. Grippe, Pneumokokken)
- Krebsvorsorgeuntersuchungen (z. B. Mammografie, Darmkrebsvorsorge)
- Gesundheitsberatungen (z. B. Ernährung, Bewegung)
➕ Zusatzversicherungen (freiwillig):
Für zusätzlichen Komfort und umfassendere Leistungen wählen viele Senior:innen:
- Halbprivate oder private Spitalabteilung
- Zahnbehandlungen & Zahnersatz
- Alternativmedizin (z. B. Homöopathie, Akupunktur)
- Sehhilfen & Hörgeräte
- Auslandversicherung und Rücktransporte
Versicherungsschwerpunkte ab 55 Jahren – Vorteil, Herausforderung, Fokus
Altersgruppe | Vorteil | Herausforderung | Fokus |
---|---|---|---|
55-65 | Guter Gesundheitszustand | Erste chronische Leiden | Vorsorge & Vertragsoptimierung |
65-75 | Anspruch auf EL & PV | Einkommensumstellung | Anpassung der Versicherungsstruktur |
75-85 | Etablierte medizinische Versorgung | Mobilität & soziale Isolation | Spitex, Prävention, EL |
85+ | Umfassende Pflegeleistungen | Kognitive & finanzielle Belastung | Betreuung, rechtliche Vorsorge |
Finanzielle Unterstützung im Alter
Gerade im Ruhestand wird die Prämie zur monatlichen Belastung. Doch der Staat bietet gezielte Unterstützung:
🟢 1. Prämienverbilligung (Subvention der Krankenkassenprämie)
- Gilt für Rentner:innen mit niedrigem Einkommen oder Vermögen
- Höhe abhängig von Kanton & finanzieller Lage
- Muss jährlich beantragt werden – oft über die kantonale Steuerverwaltung oder Sozialdienste
🟢 2. Ergänzungsleistungen (EL zur AHV/IV)
- Für Personen, deren Rente nicht zum Leben reicht
- Deckt Krankheitskosten, Pflegeleistungen oder Heimkosten
- EL-Antrag über die zuständige Ausgleichskasse möglich
🟢 3. Steuerliche Entlastung
- Gesundheitskosten & Prämien können teilweise von der Steuer abgezogen werden
Wie beantrage ich Prämienverbilligung und Ergänzungsleistungen?
🟡 So beantragen Sie die Prämienverbilligung (PV):
- Besuchen Sie die Website Ihrer kantonalen Sozialversicherung oder Steuerverwaltung (z. B. Zürich: [www.svazurich.ch])
- Formular herunterladen oder Online-Antrag ausfüllen
- Benötigte Unterlagen bereithalten: AHV-Rentenbescheid, Mietkosten, Steuerveranlagung usw.
- Der Antrag muss meist im Herbst eingereicht werden – frühzeitig vorbereiten!
🟡 So beantragen Sie Ergänzungsleistungen (EL):
- Wenden Sie sich an den Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde oder an die AHV-Ausgleichskasse
- Holen Sie das EL-Antragsformular – online oder vor Ort
- Reichen Sie alle Unterlagen ein: Einkommen, Vermögen, Mietkosten, Krankheitsausgaben usw.
- Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern – rechtzeitiger Antrag empfohlen
📞 Hilfe beim Ausfüllen erhalten Sie bei:
- Ihrer lokalen Spitex-Stelle
- Altersorganisationen wie Pro Senectute
- Sozialdiensten oder Versicherungsberatern
✅ Tipp: Viele merken erst mit Unterstützung, dass sie anspruchsberechtigt sind. Frühzeitig informieren lohnt sich!
Mit oder ohne Plan – zwei Geschichten über Krankenkassen im Alter
Ida, 82 Jahre, alleinlebend
„Ich wusste nicht, dass mir eine Prämienverbilligung zusteht – bis mir Spitex half.“
"Ich lebe allein mit AHV-Rente. Die Krankenkassenprämien wurden mir zu viel, aber ich dachte, ich bekomme sowieso keine Unterstützung."
"Eine Spitex-Mitarbeiterin hat mir erklärt, dass ich EL und Prämienverbilligung beantragen kann – und mir beim Ausfüllen geholfen."
"Jetzt spare ich über 400 Franken im Monat. Ohne diese Hilfe hätte ich weiter zu viel gezahlt."
✅ Tipp: Hilfe holen – es lohnt sich finanziell und emotional.
Bruno, 78 Jahre, früher kerngesund
„Ich dachte, Zusatzversicherungen brauche ich nie – bis es zu spät war.“
"Ich war immer gesund und kündigte mit 62 meine Zusatzversicherung. Als ich mit 77 stürzte, übernahm meine Grundversicherung kaum Reha oder Spitex."
"Ich wollte neu versichern – aber mit meinem Alter und Gesundheitszustand wurde ich abgelehnt."
"Ich musste vieles selbst zahlen. Jetzt hoffe ich, dass mir EL hilft."
❌ Tipp: Wer früh plant, spart sich später große Sorgen.
Tipps für Senior:innen
Vergleichen Sie jährlich Ihre Prämien → z. B. über [www.comparis.ch]oder [www.priminfo.ch]
Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung oder Ergänzungsleistungen (EL) haben
Vereinbaren Sie Beratungsgespräche mit:
- Pro Senectute
- Sozialdiensten der Gemeinde
- Krankenkassenberater:innen
Keine medizinischen Sorgen im Alter – dank Eigenverantwortung
In der Schweiz bleibt niemand im Alter ohne Versicherungsschutz – aber die Verantwortung zur richtigen Absicherung liegt bei jedem selbst. Wer sich informiert, Förderungen nutzt und regelmässig vergleicht, kann auch im Ruhestand von einer hochwertigen medizinischen Versorgung profitieren – ohne finanzielle Überlastung.